Was tun bei dem Verdacht eines Behandlungsfehlers?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie von einem Arzt nicht richtig behandelt wurden, sie also einen Behandlungsfehler vermuten, stehen Sie zumeist vor einem Beweisproblem.

 

Zwar sieht die Rechtsprechung mittlerweile gewisse Beweiserleichterungen vor, dennoch sollten Sie bei einem ersten Verdacht folgendermaßen vorgehen:

Zunächst fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an. Darin halten Sie den Behandlungsablauf sowie mögliche Zeugen fest. Notieren Sie wenn möglich und bekannt auch die Namen aller Ärzte, die Sie behandelt haben.

 

Zudem sollten Sie alle Unterlagen, die Sie von dem Arzt erhalten haben und insbesondere die von Ihnen unterzeichneten Unterlagen aufbewahren.

 

Da Sie als Patient beweisen müssen, dass Ihnen durch die fehlerhafte Behandlung ein Schaden entstanden ist, müssen zudem Ihre Krankenakten angefodert werden. Dies können Sie entweder selbst tun oder einen Anwalt damit beauftragen, der Sie auch bei dem weiteren Vorgehen unterstützt.

 

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist ein ärztliches Gutachten unerlässlich. Die Krankenkassen bieten über den Medizinischen Dienst Ärzte an, die diese Aufgabe übernehmen. Sind Ihrer Krankenkasse durch den Behandlungsfehler zusätzliche Kosten entstanden, haben auch diese ein Interesse daran, das Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu klären, so dass in den meisten Fällen eine Kostenübernahme erfolgt.

 

Zu beachten ist auch, dass Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach drei Jahren verjähren.

 

Falls Sie Unterstützung bei der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Seite.

 

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