Start- ups - Warum sich der Weg zum Rechtsanwalt lohnt

 

Gerade Jungunternehmer die dabei sind sich ihren Traum von der Selbständigkeit aufzubauen, scheuen in der Gründungsphase oft den Gang zu einem Rechtsanwalt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Der Hauptgrund liegt jedoch zumeist darin, dass Rechtsanwälte als zu teuer eingeschätzt werden und auch oft verkannt wird, wie wichtig gerade am Anfang eine gute rechtliche Beratung ist.

 

Ohne eine rechtliche Beratung erstellte Gesellschaftsverträge rächen sich schnell. Zwar will

niemand in der Gründungsphase über Probleme mit seinem Geschäftspartner nachdenken, doch ist die Mutter aller guten Unternehmungen die Voraussicht. Und diese beinhaltet das man auch darüber nachdenkt, was passieren soll, wenn der eine Partner aussteigen möchte, wenn ein Streit entsteht und eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, was bei Krankheit oder gar dem Tod eines Partners oder auch dann passiert, wenn die Geschäfte nicht den Erfolg bringen, wie am Anfang gedacht. Eine ebenfalls häufig anzutreffende Situation ist leider auch eine Partnerschaft, in der ein Partner die Hauptarbeit leistet, dass heißt akquiriert und die Aufträge bearbeitet, während der andere Partner seine Freizeit genießt. In dem ein oder anderen Ausmaß hat dies schon oft zu Streitigkeiten geführt, die es durch eine gute vertragliche Regelung zu vermeiden gilt.

 

Fragen die ebenfalls immer wieder auftauchen und leider erst dann, wenn die Situation eintritt, sind die nach Abfindungs-/ Ausgleichszahlungen Falle eines Exits eines Partners. Hier sind im Vertrag dezidierte Vereinbarungen insbesondere zu einem Ausgleich des immateriellen Wertes zu treffen. Sofern nur vereinbart wird: “Der immaterielle Wert wird ausgeglichen“, endet dies meist vor Gericht. Denn natürlich will der verbleibende Partner möglichst wenig zahlen und sieht den Input des ausscheidenden Partners als nicht so groß an, als es umgekehrt der Fall ist.

 

Die aufgeführten Punkte stellen nur einen kleinen Teil dessen dar, worüber in der Praxis häufig wirklich gestritten wird. Doch gilt es nicht nur für den Gesellschaftsvertrag unbedingt einen Rechtsanwalt aufzusuchen, auch die ersten Verträge sollten praxisgerecht abgeschlossen sein. Geschieht dies nicht und schleißen sich hier die ersten Nachlässigkeiten ein, führt dies oft zu Beweisproblemen, wenn es denn zu einer Streitigkeit kommt. Dasselbe gilt für die Erstellung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Auch diese sollten einer rechtlichen Prüfung stand halten und dementsprechend von einem Rechtsanwalt erstellt werden. Einfache aus dem Internet abrufbare Mustertexte sind meist sehr allgemein gehalten und auch wenn sie auf den ersten Blick eine taugliche Grundlage für den sparsamen Gründer darstellen, wäre auch dies ein sparen am falschen Ende. Denn wenn es zu einer Auseinandersetzung mit Kunden oder anderen Geschäftspartnern kommt, geht der erste Blick in die AGBs. Findet sich dort keine konkrete Regelung sind diese so gut wie nutzlos.

 

Wenn gerade in der entscheidenden Gründungsphase die genannten Aspekte aus Nachlässigkeit als überflüssig eingestuft werden und die Kosten für einen Rechtsanwalt als nicht kalkulierbar und zu hoch eingeschätzt werden, zeigen sich die ersten Probleme erfahrungsgemäß dann, wenn die ersten Erfolge eintreten und man seine Zeit auf andere Dinge verwenden möchte.

 

Deshalb ist es auch nicht ausreichend zu einer Beratung für Existenzgründer zu gehen, die einem zwar hilfreiche Tipps rund um die Gründung an sich geben, jedoch keine der aufgezeigten Risiken vermeiden kann. Mit jedem Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die sich an die individuellen Verhältnisse anpassen lässt. Dabei sollte es sowohl im Interesse des Rechtsanwalts als auch des start- ups liegen, durch eine von Beginn an vertrauensvolle Zusammenarbeit die Basis für eine dauerhafte Zusammenarbeit zu schaffen. Denn auch auf einen gestandener Unternehmer lauern rechtliche Fallstricke, die es zu meiden gilt.

 

Gern können Sie mir in einem unverbindlichen Anruf Ihre Situation schildern und wir besprechen dann gemeinsam die Möglichkeiten und die damit einhergehenden Kosten, so dass Sie einen transparenten Überblick erhalten.

 

 

Annett Haberland

Rechtsanwältin

 

Kanzlei Go Forward

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Tel.: 04105/5576121

Fax: 04105/4078112

 

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