Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff des allgemeinen Zivilrechts ist weit zu verstehen.

 

Sie haben Fragen zu Verträgen die Sie mit einem Unternehmen oder anderen Privatpersonen abgeschlossen haben? Dann haben Sie eine Frage aus dem allgemeinen Zivilrecht- dem Vertragsrecht.

 

Das Zivilrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, insbesondere die nachfolgenden Thematiken:

 

  • Regeln über den Vertragsabschluss und seine Beendigung
  • das Leistungsstörungsrecht (wenn ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde)
  • verschiedene Vertragstypen

         - Kaufvertrag

         - Werkvertrag

         - Dienstleistungsvertrag

 

         - Darlehen

         - Bürgschaft

         - Schenkung

 

         - Versicherungsvertrag

         - Reisevertrag

  • Schadensrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld)
  • Namensrechte; allgemeine Persönlichkeitsrechte
  • Grundstücksrecht; Nachbarrecht (insbesondere Mietrecht)
  • Verfahrensrecht

 

Bei Fragen zu nicht aufgeführten Bereichen scheuen Sie sich bitte nicht mich anszusprechen.