Der Begriff des allgemeinen Zivilrechts ist weit zu verstehen.
Sie haben Fragen zu Verträgen die Sie mit einem Unternehmen oder anderen Privatpersonen abgeschlossen haben? Dann haben Sie eine Frage aus dem allgemeinen Zivilrecht- dem Vertragsrecht.
Das Zivilrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, insbesondere die nachfolgenden Thematiken:
- Kaufvertrag
- Werkvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Darlehen
- Bürgschaft
- Schenkung
- Versicherungsvertrag
- Reisevertrag
Bei Fragen zu nicht aufgeführten Bereichen scheuen Sie sich bitte nicht mich anszusprechen.