Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff des allgemeinen Zivilrechts ist weit zu verstehen.

 

Sie haben Fragen zu Verträgen die Sie mit einem Unternehmen oder anderen Privatpersonen abgeschlossen haben? Dann haben Sie eine Frage aus dem allgemeinen Zivilrecht- dem Vertragsrecht.

 

Unter dem allgemeinen Zivilrecht werden Beziehungen zwischen Privatpersonen (Verbraucher, § 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), Privatpersonen untereinander oder Privatperson und Staat verstanden. Das Zivilrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, insbesondere die nachfolgenden Thematiken:

 

  • Regeln über den Vertragsabschluss und seine Beendigung
  • das Leistungsstörungsrecht (wenn ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde)
  • verschiedene Vertragstypen

         - Kaufvertrag

         - Werkvertrag

         - Dienstleistungsvertrag

 

         - Darlehen

         - Bürgschaft

         - Schenkung

 

         - Versicherungsvertrag

         - Reisevertrag

  • Schadensrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld)
  • Namensrechte; allgemeine Persönlichkeitsrechte
  • Grundstücksrecht; Nachbarrecht (insbesondere Mietrecht)
  • Verfahrensrecht

 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst damit grundsätzlich eine Vielzahl möglicher rechtlicher Konstellationen. Die obigen Themengebiete stellen deshalb keine abschließende Aufzählung da.

 

Bei Fragen aus nicht aufgeführten Bereichen scheuen Sie sich bitte nicht mich anszusprechen.