Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff des allgemeinen Zivilrechts ist weit zu verstehen.

 

Sie haben Fragen zu Verträgen die Sie mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern abgeschlossen haben? Dann haben Sie eine Frage aus dem allgemeinen Zivilrecht- dem Vertragsrecht.

 

Unter dem allgemeinen Zivilrecht werden Beziehungen zwischen Unternehmer und Unternehmer, Unternehmer und Verbraucher oder auch Unternehmer und Staat verstanden. Das Zivilrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, insbesondere die nachfolgenden Thematiken:

 

  • Regeln über den Vertragsabschluss und seine Beendigung (insbesondere auch allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • das Leistungsstörungsrecht (wenn ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde)
  • verschiedene Vertragstypen

         - Kaufvertrag

         - Werkvertrag

         - Dienstleistungsvertrag

 

         - Darlehen

         - Bürgschaft

         - Schenkung

 

         - Mietvertag

         - Versicherungsvertrag

  • Schadensrecht (Schadenersatz und Schmerzensgeld)
  • Namensrechte; allgemeine Persönlichkeitsrechte
  • Grundstücksrecht; Nachbarrecht
  • Verfahrensrecht

 

Das allgemeine Zivilrecht umfasst damit grundsätzlich eine Vielzahl möglicher rechtlicher Konstellationen. Die obigen Themengebiete stellen deshalb keine abschließende Aufzählung da.

 

Bei Fragen aus nicht aufgeführten Bereichen scheuen Sie sich bitte nicht mich anszusprechen.